Bedingungen und Konditionen
1. PRÄAMBEL
1.1. Die folgenden Servicebedingungen (im Folgenden – die Servicebedingungen) beschreiben die Bedingungen, unter denen UAB Baltic Virtual Assistants (im Folgenden – Baltic Assist). Der Code der juristischen Person ist 303554716, die registrierte Adresse ist J. Savickio str. 4, LT-01108, Vilnius, Republik Litauen. Das Unternehmen erbringt die vom Kunden (im Folgenden – Kunde) bestellten Dienstleistungen (im Folgenden – Kunde), deren Einzelheiten im Arbeitsauftrag (im Folgenden – Arbeitsauftrag) aufgeführt sind.
1.2. Die Erbringung der Dienstleistungen an den Kunden ist eine unabhängige Beziehung. Sie darf nicht so ausgelegt werden, dass sie eine Franchise-, Partnerschafts-, Joint-Venture- oder Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung zwischen dem Mandanten und Baltic Assist begründet oder impliziert.
1.3. Die vorliegenden Dienstleistungsbedingungen (die von Zeit zu Zeit geändert werden können) regeln die Beziehungen zwischen dem Kunden und Baltic Assist ab dem Abschluss der ersten Transaktion auf der Grundlage eines ausgeführten Arbeitsauftrags für die Dauer von 12 (zwölf) Monaten. Die genannte Laufzeit wird automatisch erneuert und für einen weiteren Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten am Ende der laufenden Laufzeit verlängert, wenn der Kunde Baltic Assist weiterhin für Dienstleistungen aufgrund von nachfolgenden Arbeitsaufträgen beauftragt.
2. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
2.1. Baltic Assist verpflichtet sich, dem Auftraggeber die Dienstleistungen zu liefern, und der Auftraggeber verpflichtet sich, Baltic Assist für die gelieferten Dienstleistungen zu bezahlen.
2.2. Für die Zwecke dieser Dienstleistungsbedingungen sowie jedes Arbeitsauftrages wird vom Kunden ausdrücklich akzeptiert und vereinbart, dass die Dienstleistungen nur die Zeit (vereinbarte Stundenzahl) darstellen, die für die Ausführung der Aufgaben des Kunden durch die Spezialisten von Baltic Assist unter der Aufsicht des Kunden vorgesehen ist. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich, dass es in der Verantwortung des Kunden liegt, sicherzustellen, dass die Ausführung der gestellten Aufgaben den Qualitäts- und anderen Anforderungen des Kunden entspricht.
2.3. Baltic Assist verpflichtet sich, dem Kunden die Dienstleistungen gemäß dem vom Kunden und Baltic Assist erteilten Arbeitsauftrag zu erbringen, in dem die für die Dienstleistungen vorgesehene Zeit, der Zeitplan für die Verfügbarkeit und die geltenden Tarife (Preise) für die Dienstleistungen, die Zahlungsbedingungen sowie andere individuelle Bedingungen aufgeführt sind. Alle im Rahmen des Auftrages erstellten oder gelieferten Gegenstände werden im Folgenden als die zu erbringenden Leistungen bezeichnet.
2.4. Der Abschluss einer Vielzahl von Geschäften im Anschluss an separate Arbeitsaufträge stellt den Abschluss separater Geschäfte dar, für die die jeweiligen Arbeitsaufträge und diese Geschäftsbedingungen gelten. Die vorliegenden Dienstleistungsbedingungen und der jeweilige Arbeitsauftrag stellen den individuellen Vertrag zwischen Baltic Assist und dem Kunden dar.
3. BESTELLUNG VON DIENSTLEISTUNGEN
3.1. Die Dienstleistungen werden durch die Ausführung des Arbeitsauftrags bestellt. Die Ausführung jedes einzelnen Arbeitsauftrags stellt einen separaten Vertrag zwischen Baltic Assist und dem Kunden über die in diesem Arbeitsauftrag genannten Dienstleistungen dar.
3.2. Wenn der Kunde eine natürliche Person ist, bestätigt er durch die Ausführung des Arbeitsauftrags, dass die Dienstleistungen für seine kommerziellen Bedürfnisse bestimmt sind und der Kunde in einer anderen Eigenschaft als der eines Verbrauchers handelt, d.h. dass die Dienstleistungen für andere Bedürfnisse als seine persönlichen oder familiären Bedürfnisse bestimmt sind.
4. PREIS FÜR DIENSTLEISTUNGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1. Die geltenden Tarife und Preise für die Dienstleistungen und/oder andere Zahlungsbedingungen sind im Arbeitsauftrag angegeben.
4.2. Der Kunde stimmt zu, Baltic Assist alle angemessenen Kosten zu erstatten, die im Voraus vom Kunden genehmigt wurden und Baltic Assist im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen entstanden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Reisen und Unterkunft, internationale Telefongespräche, Porto, Kurierdienste usw.
4.3. Wenn nicht anders im Arbeitsauftrag angegeben, beträgt die Zahlungsfrist 8 Werktage ab Zustellung der Rechnung.
4.4. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen ist der Auftraggeber zur Zahlung von Verzugszinsen gemäß dem Gesetz zur Verhinderung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr verpflichtet.
5. ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN
5.1. Baltic Assist sichert die Verfügbarkeit seiner Spezialisten für die Erbringung der Dienstleistungen gemäß dem im Arbeitsauftrag festgelegten Zeitplan zu. Der Kunde sichert zu, dass die Aufgaben (Anweisungen) sowie die Werkzeuge (je nach den Besonderheiten der Aufgaben des Kunden) rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
5.2. Der Kunde muss jedes Problem im Zusammenhang mit den Dienstleistungen innerhalb von 30 Tagen melden. Wenn keine Probleme gemeldet werden, wird davon ausgegangen, dass Baltic Assist die Erbringung der Dienstleistungen ordnungsgemäß sichergestellt hat, und der Kunde kann keine Ansprüche in Bezug auf diese erheben.
5.3. Es wird vom Kunden ausdrücklich akzeptiert und vereinbart, dass die Dienstleistungen nach Ablauf der vereinbarten Zeit (vereinbarte Anzahl von Stunden) als abgenommen gelten, unabhängig davon, ob das Ziel des Kunden erreicht wurde oder nicht, es sei denn, es wurde im Arbeitsauftrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
6. DIE LIEFERUNGEN UND DIE RECHTE AM GEISTIGEN EIGENTUM
6.1. Alle Urheberrechte sowie andere geistige und gewerbliche Eigentumsrechte an den Leistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die gesamte Dokumentation, alle technischen Informationen, Geräte, Ausrüstungen, Einrichtungen, Materialien und/oder geschützte Informationen (im Folgenden – die geistigen Rechte), verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. Baltic Assist tritt hiermit automatisch, bedingungslos und unwiderruflich alle übertragbaren geistigen Rechte an den Liefergegenständen und die damit verbundenen Interessen weltweit an den Auftraggeber ab. Baltic Assist verpflichtet sich, die geistigen Rechte ohne weitere Entschädigung an den Mandanten zu übertragen und abzutreten.
6.2. Baltic Assist behält sich das Recht vor, geistige Rechte, die bei der Erbringung der Dienstleistungen entstanden sind, einzubehalten, wenn die Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden.
7. HAFTBARKEIT
7.1. Die Parteien verpflichten sich, sich gegenseitig über alle Hindernisse bei der Erbringung der Dienstleistungen oder andere Umstände, die die Erfüllung ihrer Verpflichtungen wesentlich beeinflussen, zu informieren.
7.2. Jede Partei ist verpflichtet, der anderen Partei jeglichen Schaden zu ersetzen und alle Verluste, Ausgaben und Kosten zu erstatten, die sich aus einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder einem Verstoß gegen geltendes Recht oder eine Verletzung der Rechte eines Dritten gemäß diesem Abschnitt ergeben.
7.3. Wenn der Kunde die Verpflichtungen, die er im Rahmen der Nutzungsbedingungen, des Auftrags und anderer damit zusammenhängender Dokumente übernommen hat, nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, wird Baltic Assist den Kunden darüber informieren und eine angemessene Frist zur Beseitigung des Verstoßes festlegen. Falls der Kunde den Verstoß nicht innerhalb der festgesetzten Frist beseitigt oder falls der Verstoß aufgrund seiner Natur nicht beseitigt werden kann, hat Baltic Assist das Recht, eine Entschädigung für alle seine Verluste zu verlangen.
7.4. Wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß den Dienstleistungsbedingungen, dem Arbeitsauftrag und anderen damit zusammenhängenden Dokumenten nicht erfüllt oder wenn ein anderer Umstand eintritt, der nicht in der Kontrolle von Baltic Assist liegt, hat Baltic Assist das Recht, die Ausführung der Dienstleistungen einzustellen, bis der Kunde seine Verpflichtungen erfüllt oder der Umstand, der die Erbringung der Dienstleistungen verhindert, beendet ist. In allen Fällen haftet Baltic Assist nicht für die Verzögerung, die sich aus dem Verzug des Kunden oder eines Dritten mit den vereinbarten Leistungen ergibt.
7.5. Wenn es aus dem Verschulden des Kunden nicht möglich ist, die Leistungen zu erfüllen, muss der Kunde die Zahlungen gemäß dem Arbeitsauftrag in voller Höhe leisten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
7.6. Baltic Assist verpflichtet sich, den Schaden des Auftraggebers nur dann zu ersetzen, wenn dieser durch das Verschulden von Baltic Assist entstanden ist. Baltic Assist wird den Verlust (Schaden) nicht ersetzen, wenn kein Verschulden von Baltic Assist vorliegt, sowie wenn er durch Handlungen und Unterlassungen des Auftraggebers und (oder) von Dritten verursacht wurde.
7.7. In keinem Fall haftet eine der Parteien im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen gegenüber einer anderen Partei oder einem Dritten in irgendeiner Form der Haftung, für:
7.8.1 alle indirekten oder zufälligen Schäden, die entstehen können;
7.8.2 jegliche Einkommensverluste, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten oder Verlust von Firmenwert, Geschäft oder Gewinn (ob direkt oder indirekt), die entstehen können.
7.9 Eine zivilrechtliche Haftung der Parteien für die Nichterfüllung, die nicht ordnungsgemäße Erfüllung oder die Verzögerung der Erfüllung einer Verpflichtung aus diesem Vertrag aufgrund von Umständen, die auf unabwendbare Gewalt (höhere Gewalt) zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen und wird gemäß den Anforderungen der geltenden Rechtsakte festgelegt. Die Erfüllungsfrist wird um den Zeitraum verlängert, in dem diese Umstände bestehen. Dauern die Umstände höherer Gewalt länger als 6 (sechs) Monate an, kann jede der Parteien die Vereinbarung über die Erbringung der Dienstleistungen kündigen, indem sie die andere Partei 7 (sieben) Werktage im Voraus informiert.
8. BEENDIGUNG DER DIENSTLEISTUNGSBEDINGUNGEN
8.1. Jede Partei kann den Vertrag über die Erbringung der Dienstleistungen einseitig kündigen, wenn die andere Partei eine Verpflichtung, die gemäß den Dienstleistungsbedingungen, dem Arbeitsauftrag und anderen damit zusammenhängenden Dokumenten zu erfüllen ist, nicht erfüllt hat und wenn diese Nichterfüllung nicht innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung der betreffenden Partei behoben wird.
8.2. Die Kündigung entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung, Baltic Assist für die erbrachten Dienstleistungen zu bezahlen und die entstandenen Kosten zu ersetzen, wenn der Vertrag über die Erbringung der Dienstleistungen ohne Verschulden von Baltic Assist gekündigt wurde.
9. DATENSICHERHEIT UND VERTRAULICHKEIT
9.1. Alle Informationen, die sich auf den Leistungsgegenstand, die Leistungsbedingungen, den Arbeitsauftrag und/oder andere Dokumente, die sich auf die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag beziehen, sowie die Informationen, die von den Parteien während der Erbringung der Leistungen erhalten wurden und die sich auf den Abschluss und/oder die Erfüllung des Vertrages über die Erbringung der Leistungen und/oder damit zusammenhängende Dokumente, Know-how, Geschäftsgeheimnisse usw. beziehen, werden als vertraulich betrachtet, und die Parteien verpflichten sich, sie nicht an Dritte weiterzugeben, außer in den Fällen, in denen diese Informationen für die Erfüllung des Vertrages notwendig sind, in denen sie öffentlich sind oder die Parteien sie aufgrund der geltenden Rechtsakte offenlegen müssen.
9.2. Weder der Kunde noch Baltic Assist werden vertrauliche Informationen der anderen Partei an Dritte weitergeben. Die Partei, die vertrauliche Informationen erhält, wird das gleiche Maß an Sorgfalt und Vorsicht anwenden, das sie zum Schutz der Vertraulichkeit ihrer eigenen vertraulichen Informationen gleicher Art verwendet, jedoch nicht weniger als ein angemessenes Maß an Sorgfalt, um die vertraulichen Informationen der Partei, die die vertraulichen Informationen zur Verfügung stellt, vertraulich zu halten und sicherzustellen, dass die Mitarbeiter der empfangenden Partei die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen wahren.
9.3. Die in den Servicebedingungen festgelegten Vertraulichkeitsbeschränkungen sind für die Parteien verbindlich und gelten auf unbestimmte Zeit nach Ablauf oder Beendigung der Servicebedingungen.
9.4. Die Parteien verpflichten sich, die ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den in den geltenden Rechtsakten festgelegten Verfahren zu schützen und sie nur in dem Umfang zu verwenden, der für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Dienstleistungsvertrag, dem Arbeitsauftrag und anderen damit verbundenen Dokumenten erforderlich ist.
10. NICHTABWERBUNG
10.1. Für einen Zeitraum von 2 (zwei) Jahren ab dem Datum des Abschlusses des letzten Arbeitsauftrags des Kunden erklärt sich jede Partei damit einverstanden, dass sie (durch sich selbst, verbundene Unternehmen, Auftraggeber oder andere verbundene Parteien) keine Mitarbeiter, Dienstleister oder Subunternehmer der anderen Partei zur Erbringung von Dienstleistungen für diese Partei oder eine mit ihr verbundene natürliche oder juristische Person anwirbt, beschäftigt, berät, deren Dienste in Anspruch nimmt oder auf andere Weise veranlasst.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1. Sollten weitere Vereinbarungen oder Arbeitsaufträge erforderlich sein, um die Absicht dieser Servicebedingungen oder des Arbeitsauftrags durchzusetzen, vereinbaren die Parteien, solche Bestimmungen bei Bedarf auszuführen.
11.2. Diese Servicebedingungen, zusammen mit dem/den Arbeitsauftrag(en) und ggf. weiteren Dokumenten, stellen die gesamte Vereinbarung über die Erbringung der Dienstleistungen und das Verständnis zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Diskussionen zwischen den Parteien.
11.3. Diese Dienstleistungsbedingungen sowie alle Transaktionen im Rahmen der einzelnen Arbeitsaufträge werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Republik Litauen ausgelegt und unterliegen diesen, einschließlich und ohne Einschränkung jeglicher vertraglicher oder außervertraglicher Haftung, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen durch Baltic Assist entsteht.
11.4. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen ergeben, sowie Fragen der Verletzung, Beendigung oder Gültigkeit/Ungültigkeit dieses Vertrages (im Folgenden – Streitigkeiten), werden durch gegenseitige Verhandlungen beigelegt. Wenn die Streitigkeit nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der Aufforderung einer Partei durch die andere Partei beigelegt wird, wird diese Streitigkeit durch das zuständige Gericht der Republik Litauen entschieden, dessen territoriale Zuständigkeit durch die Adresse des eingetragenen Sitzes von Baltic Assists, die in einem öffentlichen Register veröffentlicht ist, bestimmt wird.
11.5. Wenn eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen den Anforderungen der geltenden Rechtsakte widerspricht oder nach ihrer Änderung widersprüchlich wird oder aus anderen Gründen ungültig ist, berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen der Nutzungsbedingungen. In einem solchen Fall wird sie von Baltic Assist unverzüglich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung und der Nutzungsbedingungen entsprechen soll.
11.6. Diese Servicebedingungen dürfen von keiner Partei ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der anderen Partei abgetreten oder übertragen werden. Im Falle einer Abtretung sind die Bedingungen der Servicebedingungen für die Empfänger verbindlich, vorausgesetzt, dass jede unbefugte Abtretung null und nichtig ist und einen Verstoß gegen die Servicebedingungen darstellt.
11.7. Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit nach dem Ermessen von Baltic Assist durch Mitteilung an den Kunden geändert werden. Die fortgesetzte Nutzung der Dienstleistungen durch den Klienten stellt die Zustimmung des Klienten zu solchen Änderungen dar. Falls der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden ist, muss er die Nutzung der Dienstleistungen sofort einstellen und Baltic Assist darüber informieren.
12. KONTAKTINFORMATIONEN
12.1. Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte Baltic Assist wie folgt:
E-Mail: info@balticassist.com
Telefon: +370 527 776 96 (Mo – Fr, 8:00 – 17:00).